F.I.T. GmbH ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

F.I.T. GmbH (nachfolgend „CARDFIT“ genannt) ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden wirksam, wenn CARDFIT das Mitglied auf die Änderung hinweist oder ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. CARDFIT wird das Mitglied vor Beginn dieser Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Vertragsbestandteil ist die im Studio aushängende aktuelle Fassung der Hausordnung des Studios. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung.
2. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

Ein Vertrag mit CARDFIT kommt mit der Unterschrift des Mitgliedes auf dem Vertrag zustande. Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate, wenn die Mitgliedschaft zu Monatsanfang beginnt. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, beträgt die Grundlaufzeit zwölf Monate zuzüglich der verbleibenden Tage bis zum nächsten Monatsende (beginnt die Mitgliedschaft also bspw. am 14.08. eine Jahres, endet sie zum 31.08. des Folgejahres). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit zum Preis des aktuellen Monatstarif, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Die automatisch verlängerte Mitgliedschaft kann das Mitglied jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B EMAIL oder Brief). Die dem Mitglied von CARDFIT gewährte Aussetzung (vgl. Ziff. 3.) verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Die Aktivierungspauschale für die elektronische MEMBERCARD wird nach Vertragsunterzeichung abgebucht. Unabhängig davon kann jedes Mitglied bei einem Wohnortwechsel in eine andere Gemeinde/einen anderen Kreis, weiter entfernt als 25 km, ohne CARDFIT – Studio gegen Vorlage einer Abmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen.

Die Parteien können die Mitgliedschaft ferner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme unerlaubter Substanzen, wie insbesondere Anabolika oder andere Dopingmittel, CARDFIT zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft. CARDFIT ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist. Kündigt CARDFIT aus wichtigem Grund, kann CARDFIT den auf die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit geltend machen.
3. Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags

Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft einmal in einem Vertragsjahr ruhen zu lassen. Die Ruhezeit darf höchstens sechs Monate betragen und ist nur für volle Kalendermonate möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform im Studio beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund Krankheit, Ortsabwesenheit oder ähnlich schwerwiegender Gründe gehindert, das Studio zu nutzen, ist es für die weitere Dauer seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit, sofern es die Verhinderung mittels einer geeigneten Bescheinigung belegt. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.
4. Elektronische MEMBER CARD

Die personalisierte elektronische MEMBER CARD wird gegen Zahlung einer Aktivierungspauschale eingerichtet. Der Zugang zum Studio ist nur mit der elektronischen MEMBER CARD möglich. Die elektronische MEMBER CARD ist nicht übertragbar. Sie darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erfolgt dennoch eine Weitergabe an Dritte, haftet das Mitglied gegenüber CARDFIT für Missbrauch und etwaige Schäden. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 250,00. Daneben kann ein darüber hinaus gehender Schaden ersetzt verlangt werden; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Jeder Verlust der elektronischen MEMBER CARD oder ihre Beschädigung ist unverzüglich CARDFIT zu melden. Bei Verlust oder Beschädigung ist ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe der jeweils aktuellen Aktivierungspauschale für die elektronische MEMBER CARD zu zahlen, es sei denn das Mitglied weist nach, dass CARDFIT überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Bargeldlose Zahlung

CARDFIT kann in seinen Studios die verpflichtende bargeldlose Zahlung sämtlicher von CARDFIT angebotenen Dienstleistungen und Waren mit der elektronischen MEMBERCARD einführen. Das Mitglied kann dazu die elektronische MEMBERCARD an Automaten in Studios mit Bargeld oder in seinem persönlichen Bereich auf der Website von CARDFIT bargeldlos aufladen. Das Mitglied kann sich ein etwaiges Guthaben an Automaten in den Studio in bar oder in seinem persönlichen Bereich auf der Website von CARDFIT bargeldlos auszahlen lassen. Nach Ende des Vertragsverhältnisses kann sich das Mitglied ein etwaiges Guthaben nach Aufforderung in Textform gegenüber CARDFIT auszahlen lassen. Drei Jahre nach Ende des Vertragsverhältnisses verfällt ein etwaiges Guthaben.
6. Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Folgen der Nichtzahlung

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 04. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Die jährliche Vorauszahlung ist am 4. Werktag des Vertragsjahres fällig. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft wird zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Aktivierungspauschale für die elektronische MEMBERCARD abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist CARDFIT berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 10,00 zu verlangen. Diese Bearbeitungspauschale kann CARDFIT nicht verlangen, wenn das Mitglied nachweist, dass CARDFIT überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Für Vertragsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 10,00 erhoben.
7. Anpassung des Mitgliedsbeitrages

Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist CARDFIT berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. CARDFIT wird dem Mitglied die Anpassung in Textform (per Email genügt) mitteilen. Der erhöhte Mitgliedsbeitrag wird ab dem der Mittelung folgenden Kalendermonat fällig. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
8. Haftung

CARDFIT schließt mit den im Folgenden dargestellten Ausnahmen jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist eine Haftung für Schäden aus der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit des Mitglieds, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von CARDFIT, seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss ist ferner eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CARDFIT, seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9. Datenschutz

CARDFIT ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds einschließlich eines Lichtbildes zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu übermitteln, soweit dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder dieser dient.

CARDFIT erhebt beim Betreten und Verlassen des Studios Namen und Mitgliedsnummer des Mitglieds sowie den Zeitpunkt des Zutritts bzw. des Verlassens. Diese Daten werden für die Dauer von drei Monaten gespeichert. Das Mitglied erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Zur Sicherheit seiner Mitglieder überwacht CARDFIT nach entsprechender Kenntlichmachung Teilbereiche des Studios mit Videokameras und speichert die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit der Mitglieder und des Studios notwendig ist.

Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten. Das Mitglied erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
10. Sonstiges

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

CARDFIT März 2022

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